Informationen für Buergen
Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge oder Mitunterzeichner gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des sogenannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Der Gläubiger will sich durch die Bürgschaft für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern. Meistens handelt es sich bei dem Dritten um einen Kreditnehmer und bei dem Gläubiger um eine Person oder Institut, welches das Darlehen gewährt.
Rechtslage in einzelnen Staaten
- Deutschland: Bürgschaft (Deutschland)
- Österreich: Bürgschaft (Österreich)
- Schweiz: Bürgschaft (Schweiz)
Angaben zum Buergen
Die Buergen müssen die gleichen Voraussetzungen haben wie die Darlehensnehmer und müssen folgenden Kriterien erfüllen:
- Der Darlehensnehmer ist mindestens 18 Jahre und bei planmäßiger Fälligkeit des Darlehens höchstens 75 Jahre alt.
- Der Darlehensnehmer ist Staatsbürger des Landes, in dem er den Darlehen beantragt hat, und hat dort seinen Wohnsitz .
- Die monatliche Belastung aus der Darlehenrate übersteigt nicht 50% des frei verfügbaren Einkommens im Sinne der Darlehenvergaberichtlinien.
- Die eingeholten Darlehenauskünfte enthalten keine als negativ zu bewertenden Eintragungen im Sinne der Darlehenvergaberichtlinien.
Zins- und Rückzahlungen
Mit den Darlehensnehmern monatlich gleichbleibende Darlehenraten (bestehend aus Zinsen und Tilgung) vereinbart.
Maßnahmen Zahlungsausfall von Darlehenraten
Bei (teilweiser) Nichtzahlung von Darlehenraten wird die Anlegern (gemäß den hierfür vereinbarten Grundsätzen über den Forderungseinzug) über Stundungen bzw. Vollstreckungsmaßnahmen entscheiden.
Kündigung der Anlagen
Ein Recht zur vorzeitigen Kündigung der Darlehensverträge durch die Anleger ist nicht vorgesehen. Eine Veräußerung an Dritte ist grundsätzlich möglich.