Informationen für Anleger
Anlagen sind durch Schuldverschreibung oder Grundbucheintrag abgesichert.

Hypothek finanzieren
- Ihre Anlage ist gesichert durch Grundbucheintag
- Monatliche Rückzahling Tilgung + Zins
- Rendite ab 2%
- Anlagen auf mehere Darlehen verteilen
- Risiko minimierung
- Einmalige Gebühr
Anlage | inkl. Gebühr | 101.000 |
Rückzahlung | Jahr | 24.000 |
Tilgung + Zins | Monat | 2.000 |
Ertrag | 4.5 Jahre | 7.000 |
Rendite | Relativ/p.a | 6.93%/1.26% |
Rendite Objekt
- Langfristige Investition
- Rendite durch Vermietung gedeckt
- zusätzlicher Gewinn müglich
- Sinnvolle und transparente Investitionen
- Risiko Minimierung
- Attraktive Verzinsung
Investment | Zürich | 100.000 |
Brutto Ertag | Jahr | 3600 |
Verwaltung/sonstiges | Jahr | - 500 |
Steuern | Jahr | - 300 |
Netto Ertrag | Jahr | ca. 2.800 |
Das Produkt
Sie können in von Ihnen ausgewählte Darlehen investieren. Es steht Ihnen frei, ob sie ihre Anlage nur einer oder mehreren Darlehensanfragen zuordenen . Als Anleger partizipieren Sie somit an den Chancen und Risiken des einzelnen Darlehens. Das Darlehen wird erst und nur dann vergeben, wenn der gewünschte Darlehensbetrag durch Anleger gedeckt ist. Deckt das Zeichnungsvolumen den beantragten Darlehenbetrag ab, werden Anlegern und Darlehensnehmern der Darlehensvertrag zugestellt. Diesen müssen Sie inerhalb einer Woche akzeptieren oder zurückweisen. Sind sich Anleger und Darlehensnehmer einig wird der Vertrag von beiden Seiten unterzeichnet. Finden sich nicht genügend Anleger zu einer Darlehensanfrage, wird diese abgelehnt.
Zins- und Rückzahlungen
Da mit den Darlehensnehmern monatlich gleichbleibende
Darlehenraten (bestehend aus Zinsen und Tilgung) vereinbart
werden, ist vorgesehen, dass die Anleger auf Anlagen eine
monatliche Zins- und Rückzahlung erhalten. Die Zahlung an die
Anleger entspricht dabei der mit dem Darlehensnehmer vereinbarten
Darlehensrate.
Die vereinbarten Darlehensraten sind
abzüglich eventuelleranfallender Kosten und Gebühren in
Zusammenhang mit der Einziehung der Darlehensforderung im
Verzugsfall, oder eventuell anfallender
Rücklastschriftgebühren, gegenüber den Darlehensgeber
abzurechen.
Die Zahlung an die Anleger erfolgt bei
planmäßigem Ablauf 15 Tage nach Zahlung der Darlehensrate
durch die Darlehensnehmer.
Maßnahmen Zahlungsausfall von Darlehenraten
Bei (teilweiser) Nichtzahlung von Darlehenraten wird von den Anlegern (gemäß den hierfür vereinbarten Grundsätzen über den Forderungseinzug) über Stundungen bzw. Vollstreckungsmaßnahmen entscheiden. Zahlungen bzw. Vollstreckungserlöse auf ausstehende Darlehenraten, die bis zu dem in den Darlehensbedingungen festgelegten finalen Fälligkeitsdatum (Final Maturity Date) eingehen, werden (nach Abzug von Kosten und Gebühren) an die Anleger der Darlehensverträge weitergleitet. Danach eingehende Zahlungen oder Vollstreckungserlüse werden erst nach Abschluss der vollständigen Abwicklung der Volstreckungsmasnahmen abzüglich aller anfallenden Konsten für selbige, anteilig Ihrer Invstition an die Anleger ausgeschüttet.
Kündigung der Anlagen
Ein Recht zur vorzeitigen Kündigung der Darlehensverträge durch die Anleger ist nicht vorgesehen. Eine Veräußerung an Dritte ist grundsätzlich müglich.
Risikohinweis
Der Erwerb von Vermögensanlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.